Ob Sie auf Ihrem Grundstück bauen können, hängt davon ab, ob und inwieweit es erschlossen ist. Zwingend erforderliche Erschließungsmaßnahmen Ihres Grundstückes sind:

  • Stromleitungen
  • Wasserleitungen
  • Abwasserkanäle
  • Öffentliches Straßennetz

Ihr Grundstück muss also an das öffentliche Straßennetz angebunden sein. Ebenso müssen alle angeführten Leitungen und Kanäle bis an Ihre Grundstücksgrenze verlegt sein. Erst dann dürfen Sie mit der Bebauung beginnen.

Weiterhin gibt es noch Erschließlungsmaßnahmen, die nicht zwingend erforderlich sind. Dazu gehören Gas- und Fernwärme, sowie Leitungen für die Telekommunikation.

Nicht erschlossenes Grundstück

Wenn keine der notwendigen Erschließungskriterien vorliegen, handelt es sich um ein nicht erschlossenes Grundstück.

Teilerschlossenes Grundstück

Wenn nur eins der erforderlichen Kriterien – z.B. Stromleitungen – nicht erfüllt sind, gilt ein Grundstück als teilerschlossen. In diesen Fällen müssen Sie die dafür anfallenden Kosten mit in Ihr Bauvorhaben einkalkulieren.

Warum erschlossen nicht gleich erschlossen ist

Laut Gesetz können sich die Vorgaben an die Erschließung in den Länderbauordnungen unterscheiden. Dies bedeutet, dass auch ein voll erschlossenes Grundstück durchaus weitere Kosten für das Verlegen von Leitungen, Kanälen sowie die Anbindung ans Straßennetz verursachen kann. Denn es gibt Gemeinden, in denen ein Grundstück als bereits erschlossen gilt, auch wenn die verlegten Leitungen, Kanäle und angrenzende Straße in bis zu 150 Metern Entfernung vom eigenen Grundstück liegen.

Kosten für die Erschließung

Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten die für die vollständige Erschließung eines Grundstücks anfallenden Kosten auf jeden Fall mit in die Kalkulation mit einbezogen werden. Dass Kommunen und Gemeinden diese Kosten komplett übernehmen, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ihr Anteil an den Kosten ist vergleichsweise gering. Oftmals werden mehrere Grundstücke gleichzeitig erschlossen. In diesen Fällen werden die anfallenden Erschließungskosten auf die einzelnen Eigentümer umgelegt, wodurch sich der eigene Anteil um ein Vielfaches verringern kann. Ebenso hängt die Höhe der Kosten von Nutzungsart und -Größe ab. Je größer das Grundstück ist und je weiter die spätere Bebauung von der Grundstücksgrenze entfern ist, umso länger sind Leitungen und Kanäle und verursachen entsprechende Kosten. Vor allem im gewerblichen Bereich entscheidet die Art der Nutzung über die Höhe der Kosten, da je nach Gewerbe ganz unterschiedliche Anforderungen an die Erschließungsmaßnahmen gestellt werden. Dagegen sind die Erschließungskosten bei privaten Bauvorhaben auf Grund im Vergleich zum Gewerbe niedrigem Verbrauch an z.B. Strom und Wasser entsprechend gering.