Entwicklung und Erschließung von Bauland für Ihr Bauvorhaben!

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Nicht selten kommt es vor, dass für die angebotene(n) Koppel/Acker kein oder nur unzureichendes Baurecht besteht. In solchen Fällen übernehmen wir die komplette Steuerung und Abwicklung des Bauleitverfahrens, die Erschließungsplanung und deren Umsetzung. Dabei arbeiten wir in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen und ausgewählten Planungsbüros zusammen.

wir kaufen

Ihre Flächen

Entscheidend für die Ankaufsentscheidung sind die räumliche Lage und eine vorhandene Infrastruktur in der jeweiligen Kommune. Wir prüfen jede angebotene Fläche und sei sie auf den ersten Blick noch so abwegig für die mögliche Entwicklung eines Baugebietes. Sprechen Sie uns bitte an und wir vereinbaren kurzfristig einen ersten gemeinsamen Termin, gerne besuchen wir Sie auch in Ihren eigenen Räumen.

Garantien für Grundstücksverkäufer

  • Auf Wunsch sind wir innerhalb von 24 Stunden vor Ort.
  • Wir spielen mit offenen Karten und sagen Ihnen sofort, was Sie von uns wissen möchten, was wir über Ihr Vorhaben denken und wie wir Ihr Vorhaben einschätzen.
  • Wir sind in der Lage, kurzfristig und fachkundig einen Kaufvertrag auszuarbeiten und zur Unterzeichnung zu bringen.

Thomas Opfermann

T: 04154 – 8981210
F: 04154 – 8981211
M: 0151 – 25908496
E-Mail: opfermann@bauland-24.com

Nicht selten kommt es vor, dass für die angebotene(n) Koppel/Acker kein oder nur unzureichendes Baurecht besteht. In solchen Fällen übernehmen wir die komplette Steuerung und Abwicklung des Bauleitverfahrens, die Erschließungsplanung und deren Umsetzung. Dabei arbeiten wir in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen und ausgewählten Planungsbüros zusammen.

Beginnen Sie schnellstmöglich mit Ihrem Bauvorhaben

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

So garantieren wir, dass Sie nach dem Kauf Ihres Baulandes schnellstmöglich mir Ihren privaten Bauvorhaben beginnen können. Sprechen Sie uns an und wir erklären Ihnen gerne die Art und Umfang an Arbeitsprozessen, bis Ihr Grundstück „baufertig“ ist.

 

Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: Dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), dt. Dichter]